Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
Schutz, Vertrauen, TransparenzAllgemeine Hinweise

Das Hinweisgeberschutzgesetz schützt Mitarbeitende, Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer sowie Berechtigte, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften wie: (Meldungen zu Korruption, Betrug, Umwelt- und Arbeitsschutzverstößen, Datenschutzverletzungen und weiteren rechtswidrigen oder ethisch bedenklichen Vorgängen) melden. Ziel ist es, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen, Schäden zu verhindern und Integrität im Unternehmen zu stärken.

Dazu zählt auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Verdachtsmeldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgebende zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgebenden und allen Personen, die zu Untersuchungen in Hornung GmbH & Co KG beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein eventueller Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit höchster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem schnellen, fairen und geschützten Verfahren verarbeitet.

Unser Hinweisgeberschutzsystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten der Hornung GmbH & Co. KG, menschenrechtliche und umweltbezogenen Risiken und Verstöße zu melden. 

Meldungen erfolgen bitte an:

GDI Gesellschaft für Datenschutz und Informationssicherheit mbH
Körnerstraße 45
58095 Hagen

Per Telefon 9:00 – 17:00 Uhr an:
+49 (0)2331 5983222

oder Mail an:
hornung@gdi-mbh.eu